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Die Kosten für die Behandlung Ihres Tieres werden nach der Gebührenordung für Tierärzte (GOT) Stand 22.11.2022, einer bundeseinheitlichen Rechtsverordnung, berechnet. Einzelheiten dazu finden Sie z.B. unter https://www.bundestieraerztekammer.de/tieraerzte/beruf/got/

Die einzelne Leistung kann mit dem Ein- bis Dreifachen, im Notdienst mit dem Zwei- bis Vierfachen des jeweiligen Gebührensatzes berechnet werden. Welchen Satz der Tierarzt wählt, hängt vor allem von den Umständen des Falles ab, insbesondere der Uhrzeit und dem Wochentag, der Schwierigkeit und dem Zeitaufwand.
Die Unterschreitung des Einfachsatzes ist grundsätzlich unzulässig.
​Zusätzlich zu den Leistungen werden ggf. angewandte oder abgegebene Arzneimittel oder Materialien sowie Auslagen für Laborleistungen berechnet. Im Notdienst wird eine Notdienstgebühr von 50€ netto erhoben.

Zum Gesamtbetrag kommt Mehrwertsteuer hinzu.

Bitte beachten Sie, dass die anfallenden Kosten für die Behandlung Ihres Tieres  in der Regel unmittelbar nach der Behandlung in bar oder per Girocard beglichen werden.

Gern informieren wir Sie über die zu erwartenden Kosten vor der Behandlung. Ein konkreter Kostenvoranschlag ist aber in vielen Fällen aufgrund von Unwägbarkeiten in der Medizin nicht zu erstellen.

Auf Wunsch erhalten Sie eine detaillierte Auflistung der durchgeführten Leistungen sowie der verabreichten und abgegebenen Medikamente auf einer Quittung.

Kostenberechnung

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